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Grundleistungen der Gesundheitsreform bei Zahnbehandlungen, in der Zahnheilkunde
Es gibt zunächst einmal so genannte Grundleistungen.
Grundleistungen sind Leistungen die von der Krankenkasse komplett bezahlt oder bezuschusst werden. Also alle notwendigen Grundleistungen, die nach § 12 des Sozialgesetzbuches definiert sind. Hierbei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung ausreichend, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss.
Hierzu zählen folgende Leistungen:
• Schmerzbehandlungen • Zahnfüllungen mit einem einfachen Füllungsmaterial (Amalgam, Zement) • Grunduntersuchungen • Zahnsteinentfernung (1x pro Jahr) • Einfache Wurzelbehandlungen • Zahnentfernungen der klassischen Art • Standardkronen (mit Festzuschuss) • Versorgungen von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen (mit Festzuschuss) • Versorgungen mit Suprakonstruktionen bei Einzelzahnlücken oder totaler Prothese (mit Festzuschuss)
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