Zahnmedizin Lexikon
Gesundheitsreform
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Komfortleistungen in der Gesundheitsreform der Zahnheilkunde bei Zahnbehandlungen
Darüber hinaus gibt es noch sogenannte Komfortleistungen.
Das sind Behandlungen, die sie komplett selber bezahlen müssen.
Das sind Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden.
Dazu gehören beispielsweise folgende Behandlungen:
• Auffinden von frühen kariösen Stellen mittels Laser, um den Zahn reparieren zu können, ohne dass Defekte gestopft werden müssen. • Kariesbehandlung ohne zu „bohren“ • Implantate • Prophylaxe für Erwachsene • Professionelle Zahnreinigungen für Kinder und Erwachsene • Zahnärztliche Kosmetik (z.B. Schmucksteinchen, Bleichen oder aufhellen von Zähnen) • Ästhetische Optimierung von Zähnen • Professionelle Prothesenreinigung • Keramikfacetten • Verbindungselemente statt Prothesenklammern • Wiederaufbau von verlorenem Zahnfleisch oder Knochen • Sportmundschutz • Zahnfehlstellungskorrekturen bei Erwachsenen • So wie alle Behandlungen, die weit über das Maß von den Krankenkassen vorgeschriebenen Doktrin der notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Maßnahmen hinausgeht.
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