Zahnmedizin Lexikon
Gesundheitsreform
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Mehrleistungen der Gesundheitsreform bei Zahnbehandlungen in der Zahnheilkunde
Des Weiteren gibt es so genannte Mehrleistungen.
Mehrleistungen sind Behandlungen zu denen Sie etwas dazu bezahlen müssen. Das sind zum Beispiel Kassenbehandlungen, die mit besseren Materialien, oder aufwendigeren Techniken durchgeführt werden, und somit das von der Krankenkasse vorgeschriebene Maß des ausreichend, wirtschaftlichen und notwendigen überschreiten.
Zu dieser Gruppe der Mehrleistungen zählen zum Bespiel folgende Behandlungen:
• Kunststoff-Füllungen • Composite-Füllungen • Laborgefertigte Füllungen (Inlays) • Neue Techniken in der Kariesentfernung • Aufwendige Kronen, Brücken oder Prothesen (mit Festszuschuss) • Aufwendige Suprakonstruktionen (mit Festzuschuss) • Zahnfehlstellungskorrekturen mit schonenden und unauffälligen Behandlungsmethoden
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